Der Biberacher SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Gerster erklärt: „Auch in der aktuellen Krise müssen wir wichtige soziale Einrichtungen erhalten. Der Bundestag hat heute eine wichtige gesetzliche Grundlage geschaffen, die die Finanzierung dieser Einrichtungen sichert.“
Und Gerster weiter: „Viele soziale Einrichtungen und Dienstleister können ihre wichtige Arbeit derzeit nicht dort leisten, wo sie es sonst tun: Sprachkurse fallen aus, Weiterbildungen finden nicht statt, Kindergärten, Beratungsstellen oder Jugendclubs bleiben zu. Diese wichtige soziale Infrastruktur in unserem Land wollen wir erhalten. Das setzen wir um mit einem Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand für die sozialen Dienstleister und Einrichtungen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen erbringen. Dieser Sicherstellungsauftrag gilt befristet. Voraussetzung für diese Unterstützungsleistung ist, dass die sozialen Dienstleister und Einrichtungen bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie mithelfen. In einem geeigneten und zumutbaren Umfang sollen sie Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen.
Damit gibt es jetzt eine gesetzliche Grundlage, die es den Leistungsträgern ermöglicht, ihre Zahlungen an die sozialen Dienstleister fortzusetzen. Gleichzeitig können derzeit nicht benötigte Kapazitäten der sozialen Träger und Einrichtungen vor Ort dazu genutzt werden, beispielsweise in der Pflege zu unterstützen, bei Einkäufen zu helfen, bei Arztbesuchen zu begleiten, in Alltagsfragen zu beraten oder auch in Bereichen der Logistik für die Lebensmittelbranche oder in der Landwirtschaft zu helfen“, so Gerster abschließend.
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