Heute (28. Juni 2019) wurde das Wohngeldstärkungsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht. „Ab 2020 werden mehr Haushalte mehr Wohngeld (Mietzuschuss) erhalten. Davon profitieren ca. 660.000 Menschen in ganz Deutschland, in Biberach ca. 700 Empfänger mit ihren Familien. Mit einer Dynamisierung wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Das ist ein echter sozialpolitischer Fortschritt“, so Biberachs SPD-Bundestagsabgeordneter, Martin Gerster.
Im Durchschnitt erhöht sich das Wohngeld um ca. 30 Prozent. Die Höchstbeträge bis zu denen die Miete beim Wohngeld in den Städten Laupheim und Biberach erstattet werden können erhöhen sich um 8,9 Prozent, im restlichen Landkreis Biberach um 8,2 Prozent.
„Unser Ziel ist klar: mehr bezahlbarer Wohnraum muss her. Dafür brauchen wir ein Zusammenspiel aus mehr Investitionen, sozialem Wohnungsbau und zielgenauen Änderungen im Mietrecht und in der Sozialpolitik. Das Wohngeld erfüllt dabei eine entscheidende sozial-politische Funktion, die wir mit dem nun auf den Weg gebrachten Gesetz stärken werden.“
Im Koalitionsvertrag hatte sich die SPD erfolgreich für den Ausbau und die Verbesserung des Wohngeldes eingesetzt. „Wir wollen Wohngeldempfänger besser unterstützen und die Zahl der Geförderten erhöhen. Deshalb haben wir die Dynamisierung und die Erhöhung des Leistungsniveaus durchgesetzt.“, so Gerster. Im parlamentarischen Verfahren setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion außerdem für eine Klimakomponente im Wohngeld ein. Damit soll der Zugang zu Wohnungen mit höherem energetischem Standard für einkommensschwächere Haushalte unterstützt werden.
Das Gesetz soll im Herbst abschließend im Deutschen Bundestag beraten werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
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Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum und soll einkommensschwachen Menschen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen.
Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie unverbindlich beim Wohngeldrechner des zuständigen Bauministeriums prüfen. Beantragt werden kann das Wohngeld bei der Stadt Biberach, der Stadt Laupheim oder beim Landkreis Biberach (je nach Wohnsitz).