Der Biberacher SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Gerster unterstützt den überfraktionellen Aufruf „Love is essential“, mit dem sich Abgeordnete des Europäischen Parlamentes und des Deutschen Bundestages für eine Aufhebung der Einreisebeschränkungen für unverheiratete binationale Paare einsetzen. (www.loveisessential.de).
„Die Reisebeschränkungen waren eine wichtige Maßnahme, um die Ausbereitung des Corona-Virus zu bekämpfen. Für viele binationale Paare und Familien stellten sie aber eine erhebliche Belastung dar, die für unverheiratete Paare mit Partnerinnen oder Partnern aus Drittstaaten immer noch gegeben ist“, führt der SPD-Abgeordnete aus.
„Manche Betroffene berichten uns, dass sie sich seit einem halben Jahr nicht mehr gesehen haben. Eine so lange unfreiwillige Trennung schmerzt, im Extremfall können Elternteile nicht einmal der Geburt ihres Kindes beiwohnen“, so Gerster weiter: „Da ist es schwer vermittelbar, dass eine Einreise für Verheiratete wieder möglich ist, sie aber getrennt bleiben müssen.“
Eine zunehmende Anzahl europäischer Länder hat die Grenzen für unverheiratete binationale Paare inzwischen geöffnet. In Dänemark und Norwegen wird die Einreise gestattet, sofern die Partnerschaft eidesstattlich bestätigt wird, ein negativer Corona-Test vorliegt und sich die Einreisenden umgehend in Quarantäne begeben. „Eine solche Regelung könnte ich mir ebenfalls vorstellen. Die Betroffenen haben volles Verständnis für die Maßnahmen zum Infektionsschutz, sie brauchen aber eine klare Perspektive“, ist Gerster überzeugt.
Neben dem überfraktionellen Aufruf drängt auch die SPD-Fraktion in einem Brief an den Bundesinnenminister auf eine zeitnahe Lösung. Bundesinnenminister Seehofer hat inzwischen zugesagt, sich auf europäischer Ebene für eine einheitliche Lösung einzusetzen.
Update (17.8.20)
Seit dem 10. August sind die Einreisebeschränkungen für binationale Paare ohne Trauschein weitgehend aufgehoben. Die Einreise unverheirateter Partnerinnen und Partner aus Drittstaaten ist nun wieder möglich. Voraussetzung ist der Nachweis einer „auf Dauer angelegten Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland oder dem Nachweis eines vorherigen gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland.“ Dabei gelten natürlich die allgemeinen Bestimmungen für Einreisen aus Risikogebieten.
Foto: www.loveisessential.de