Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung beschlossen. Die Betreuervergütung wird um durchschnittlich 17 Prozent erhöht. Dazu erklärt der Biberacher SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Gerster:

„Bund und Länder hatten sich im Vorfeld in intensiven Verhandlungen auf diesen Gesetzentwurf verständigt. An diesem Kompromiss sollte nun nicht mehr gerüttelt werden. Es wäre gut, wenn der Bundesrat seine kritische Haltung überwindet und dem Gesetz zügig zustimmt. Die Zeit drängt, denn die finanzielle Lage der gesetzlichen Betreuung wird immer kritischer. Bei einigen Betreuungsvereinen ist die Situation bereits so dramatisch, dass sich die ersten Vereine aus Kostengründen auflösen mussten. Betreuungsvereine begleiten, beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer und stellen Vereinsbetreuer an.“

Das Gesetz bedeutet eine durchschnittliche Vergütungserhöhung um 17 Prozent, die erste seit 2005. Das bisherige Vergütungssystem aus der Kombination von Stundensätzen und Stundenzahlen wird durch fallbezogene Monatspauschalen abgelöst.

Gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer leisten eine wichtige und unverzichtbare Arbeit. Sie übernehmen die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Die kommunalen Betreuungsbehörden und Amtsgerichte stellen einen Betreuungsbedarf fest und bestellen einen Betreuer, wenn möglich aus dem persönlichen Umfeld. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, werden Berufsbetreuerinnen und -betreuer oder Vereinsbetreuer von den Amtsgerichten bestellt.

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